Förderprogramm "Energieeffizientes Sanieren"
In diesem Programm gibt es Zuschüsse oder Kredite.
Was wird gefördert?
- Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
- alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Förderfähige Gebäude?
Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
A. Besonderheiten bei dem Investitionszuschuss:
Antragsberechtigte:
- Eigentümer (Privatpersonen)
- bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
- bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Zuschusshöhe:
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55 - 20 % (maximal 15.00 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 85 - 15 % (maximal 11.250 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 100 - 12,5 % (maximal 9.375 Euro)
- KFW-Effizienshaus 115 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
- Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 7,5 % (maximal 3.750 Euro)
Wann muss der Antrag gestellt werden?
vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW
B: Besonderheiten Kredit
Antragsberechtigt?
- Eigentümer als Selbstnutzer einer Wohnimmobilie
- Vermieter und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) einer Wohnimmobilie
Konditionen
- Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) bis zu 12,5 % der Darlehenssumme je nach erreichtem Effizienzhausstandard
- Laufzeit bei Effizienzhäusern bis 30 Jahre
- endfälliges Darlehen mit bis zu 8 Jahren Laufzeit möglich
- kostenfreie Sondertilgungen möglich
- Effektivzinssatz ab 1,0 Prozent
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
- Laufzeit bis 30 Jahre
- frei wählbare Einzelmaßnahmen förderfähig
- kostenfreie Sondertilgungen möglich
- Zuschuss von maximal 5% bei einer Investitionssumme von mindestens 6.000 Euro möglich
- Effektivzinssatz ab 1,0 Prozent
Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen, z.B.:
- Wärmedämmung des Daches und / oder der obersten Stockwerke
- Wärmedämmung der Außenwände
- Spezielle Wärmedämmungen von Räumen und Wänden mit Erdkontakt, sowie zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und zwischen Keller und Kellerdecke
- Erneuerung von Fenstern
- Einbau einer Lüftung
- Abänderung der Heizung, einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe, mindestens der Klasse B.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
vor Vorhabensbeginn, über eine Hausbank Ihrer Wahl
Baubegleitung
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.
<< Seite >>
Alle Programme für Wohnimmobilien der KfW-Bank:
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/index.jsp
Zurück
zur Startseite
CASA
VERDE Immobilien * IVD* Inh. Britta Rolle * Buttstr. 3 * D-22767 Hamburg
* Tel: 040-3179-0069 * Mobil: 0174-9194326
E-Mail: info@casaverde-immobilien.de * www.casaverde-immobilien.de