„Darf ich in Dänemark ein Haus kaufen?“
Diese Frage lässt sich nur individuell und auf das Objekt bezogen beantworten. Grundsätzlich darf sich jeder EU-Bürger in Dänemark frei niederlassen und zu diesem Zweck ein Wohnhaus („helaarshus“ – Ganzjahreshaus) oder eine gewerbliche Immobilie – z. B. einen Bauernhof oder eine Autowerkstatt – erwerben. Eine gewerbliche Immobilie kann auch ein Objekt sein, das etwa durch Vermietung der Gewinnerzielung dient. Um eine Ferienimmobilie kaufen zu dürfen, die überwiegend privat genutzt wird, muss ein EU-Bürger jedoch zuvor fünf Jahr fest in Dänemark gewohnt haben. Seltene Ausnahmen werden im Einzelfall über einen Antrag beim Justizministerium genehmigt, wenn ein familiärer dänischer Hintergrund oder ein sonstiger enger persönlicher Bezug zu Dänemark nachgewiesen werden kann. Ferner zu beachten: für Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe besteht nach dem Landwirtschaftsgesetz i. d. R. die Verpflichtung, den Betrieb selbst zu bewirtschaften und dauerhaft zu bewohnen.

Ferienhäuser deutscher Steuerpflichtiger im Ausland
Deutsche Steuerzahler, die im Ausland als Vermieter tätig sind und Verluste erwirtschaften, sollten diese Verluste in ihrer Steuererklärung geltend machen und bei der zu erwartenden Ablehnung durch ihr Finanzamt unter Bezug auf das EuGH-Verfahren mit dem Aktenzeichen C-152-03 Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, schreibt die Deutsche und Schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e. V. in ihrer Mitgliederzeitschrift. Der Bundesfinanzhof ist der Meinung, dass der vor über 20 Jahren in Kraft getretene §2a EstG möglicherweise EU-widrig ist, und hat beim EuGH in Luxemburg nachgefragt.

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